Ambulanter Pflegedienst in Niederalteich und Umgebung
Unsere Leistungen aufgeteilt nach SGB V und SGB IX Leistungen
- SGB V Leistungen werden gesondert von der Krankenkasse übernommen. Dies erfolgt, wenn der Arzt eine medizinische Versorgung für notwendig hält.
- SGB IX Leistungen werden von der Pflegekasse gezahlt, wenn ein Pflegegrad festegestellt wurde
1. Behandlungspflege im Bereich des SGB V – Versorgung nach ärztlicher Verordnung
- Vitalwertkontrollen – Gewichtskontrolle, Blutdruchkkontrolle, Blutzuckermessung
- Medikamentenüberwachung – richten von Medikamenten in Wochendosett, Abgabe der Medikamente
- Einreibung mit medizinischer Salbe
- Versorgung von Drainagen
- Absaugen der oberen Luftwege
- An- und Abhängen von Infusionen
- Injektionen – Insulininjektionen, Thromboseprophylaxe und andere
- Anleitung zur Selbstapplikation
- Stomaversorgung
- Katheterisierung einschließlich Pflege
- Versorgung eines künstlichen Darmausgangs – Anus preater
- Wundverbände aller Art – Dekubitus, Ulcus cruris, chronische Wunden
- Überwachung von Infusionen
- An- u. Abschließen von parenteralen Nahrung
- Versorgung von PEG – Sondenkost
- Kompressionsstrümpfe ab Klasse II anziehen und ausziehen
- Kompressionssverband
- Kompressionsverband bei Ulcus cruris mit Wundreinigung
2. Grundpflege Leistungen im Bereich des SGB IX – Pflegekassen – Verhinderungspflege
- Aufsuchen und Verlassen des Bettes, An/Ablegen von Körperersatzteilen
- An-/Auskleiden
- Teilwaschung – Bereich einzelner Körperbereiche
- Mund-,Zahn-,Zahnprohesenpflege
- Rasieren
- Kämmen
- Hautpflege
- Haar- und Nagelpflege
- Ganzkörperpflege
- Lagern/Mobilisieren/Betten machen/wechseln der Bettwäsche
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Sondenkost
- Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung
- Stomabeutel entleeren
- Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Beheizen der Wohnung
- kleine hauswirtschaftliche Versorgung
- große hauswirtschaftliche Versorgung
- Waschen der Wäsche/Kleidung/Einräumen der Wäsche
- Einkauf
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Beratungseinsatz -bei Pflegegrad I kann Beratungsbesuch stattfinden muss aber nicht – Pflegegrad II und III halbjährlich – Pflegegrad IV und V vierteljährlich
- Verhinderungspflege
- Entlastungsleistungen
Zusätzlicher kostenloser Service
- Beratung und Besorgung von Hilfsmittel
- Beratung über die Leistungen der Kassen
- Hilfestellung bei Anträgen
- Kontaktpflege mit Ärzten
- Rufbereitschaft des Pflegedienstes – 24 Stunden täglich
- Vermittlung von Hausnotruf, Essen auf Rädern, Therapeuten, Verhinderungspflege, medizinische Fußpflege, Friseur, Betreuung für Menschen mit Demenz, ggf Hauswirtschaft